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Rechtliches

Allgemeine
Geschäfts­bedingungen.

Die jeweils aktuell verbindliche Fassung unserer AGB kann bei twenty5ai angefordert werden.

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Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») regeln das rechtliche Verhältnis zwischen dem Kunden und Sebastian Oczachowski, Risistrasse 19, 5737 Menziken (nachfolgend «twenty5ai»).

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Geltungsbereich
  • 2. Vertragsgegenstand
  • 3. Vertragsschluss
  • 4. Vertragsbestandteile
  • 5. Nutzungsrechte
  • 6. Modalitäten der Leistungserbringung
  • 7. Mitwirkungspflichten des Kunden
  • 8. Zahlungskonditionen
  • 9. Gewährleistung
  • 10. Haftung
  • 11. Geheimhaltung
  • 12. Datenschutz
  • 13. Immaterialgüterrechte
  • 14. Vertragsdauer und -kündigung
  • 15. Beendigungsfolgen
  • 16. Vertragsänderungen
  • 17. Vertragsübergang
  • 18. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und twenty5ai.

AGB des Kunden werden nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung durch twenty5ai Vertragsbestandteil.

Diese AGB umfassen auch die Verarbeitung von Daten durch Dritte, insbesondere durch Subprozessoren wie Make.com und OpenAI, die zur Erfüllung der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen herangezogen werden. twenty5ai garantiert dabei die Einhaltung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Normen, insbesondere des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) und allenfalls der Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Mit der schriftlichen, elektronischen oder mündlichen Annahme eines Angebotes von twenty5ai akzeptiert der Kunde die AGB von twenty5ai einschliesslich der darin enthaltenen Anhänge und Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarungen.

2. Vertragsgegenstand

twenty5ai bietet Kunden spezialisierte Softwarelösungen sowie Schulungen und Beratungsdienstleistungen (Consulting) im Bereich der künstlichen Intelligenz, die darauf abzielen, Geschäftsprozesse effizient zu automatisieren und zu optimieren.

Die vorliegenden AGB definieren die grundsätzlichen Rechte und Pflichten der Parteien während der Zusammenarbeit.

twenty5ai erbringt für den Kunden die im jeweiligen Einzelvertrag bzw. der Offerte spezifizierte Leistung. Wird kein Einzelvertrag unterzeichnet, fungiert die durch den Kunden akzeptierte und von twenty5ai in Textform bestätigte Offerte als Einzelvertrag.

Zusätzliche Leistungen erbringt twenty5ai nur, wenn dies explizit durch die für den Kunden zuständige Ansprechperson (SPOC) oder deren Stellvertretung in Textform bestätigt wurde.

3. Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt zustande, indem der Kunde eine von twenty5ai unterbreitete Offerte annimmt. Die Offerte enthält den Leistungsumfang, den Preis sowie projektspezifische Einzelheiten und bildet zusammen mit diesen AGB die Grundlage des Vertrags.

Soweit in der Offerte nichts Abweichendes vereinbart wird, regeln ausschliesslich die vorliegenden AGB sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden und twenty5ai.

4. Vertragsbestandteile

Die nachfolgenden Dokumente bilden einen integralen Bestandteil der Vertragsverhältnisse und gehen einander in der definierten Rangfolge vor:

Einzelverträge sowie deren Anhänge und Nachträge.

Die vorliegenden AGB und deren Anhänge:

  • Anhang I: Auftragsdatenbearbeitungsvereinbarung (ADV), einschliesslich Vereinbarungen mit Subprozessoren wie Make.com und OpenAI.
  • Anhang II: Technische und organisatorische Massnahmen (TOMs) gemäss Datenschutzanforderungen.

Bei einem Widerspruch unter Dokumenten bzw. Regelungen im selben Rang gehen die jüngeren den älteren Regelungen vor. Allfällige AGB des Kunden kommen nicht zur Anwendung.

twenty5ai behält sich das Recht vor, spezialisierte Drittanbieter (Subprozessoren) wie Make.com und OpenAI in die Erbringung der vertraglichen Dienstleistungen einzubeziehen.

5. Nutzungsrechte

Soweit vereinbart, werden dem Kunden für die Dauer der Geschäftsbeziehungen ein nicht exklusives, unübertragbares, nicht unterlizenzierbares und entgeltliches Nutzungsrecht an der bereitgestellten Software für seine eigenen Zwecke eingeräumt.

Das Nutzungsrecht beinhaltet ausschliesslich das Recht, die bereitgestellte Software per Fernzugriff über eine Datenleitung für die eigenen Zwecke des Kunden zu nutzen. Unter keinen Umständen darf die Nutzung in gesetzeswidriger Weise erfolgen.

Sämtliche geistigen Eigentumsrechte am Service stehen twenty5ai bzw. dem Softwarehersteller zu. Der Kunde erwirbt keinerlei Rechte an der Software selbst, dem Sprachmodell, durch die Software erzeugten (Trainings-)Daten und dem Know-how von twenty5ai.

Schulungs- oder Präsentationsunterlagen dürfen vom Kunden ausschliesslich für interne Zwecke verwendet werden. Jede weitergehende Vervielfältigung, Veröffentlichung oder Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung von twenty5ai.

6. Modalitäten der Leistungserbringung

6.1 Generell

twenty5ai verpflichtet sich, die Vertragsleistung gemäss den vertraglichen Bestimmungen und Spezifikationen, dem aktuellen Stand der Technik, den gesetzlichen Vorgaben sowie unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt zu erbringen.

6.2 Zusammenarbeit

Die Parteien benennen zu Beginn der Zusammenarbeit die zuständigen Ansprechpersonen und deren Stellvertretungen. Die Ansprechpersonen fungieren für ihren Zuständigkeitsbereich als Single Point of Contact (SPOC).

6.3 Zeitpunkt der Erfüllung

Soweit zutreffend, werden die Parteien in einem detaillierten Projektplan Meilensteine für die Implementierung der jeweiligen Lösungen definieren. Ergeben sich Verzögerungen, so wird twenty5ai den Kunden über die Verzögerung, dessen Grund und deren voraussichtliche Dauer so früh wie möglich informieren.

6.4 Abnahme

Soweit zutreffend, erfüllt twenty5ai die geschuldete Leistung durch Übergabe und/oder durch die Erstellung der Verfügbarkeit. Eine Leistung gilt als abgenommen, sobald der Kunde die Leistung freigibt oder produktiv einsetzt.

6.5 Erfüllungsort

Die Leistungen können in den Geschäftsräumlichkeiten von twenty5ai, vor Ort beim Kunden oder bei einem Dritten durchgeführt werden.

6.6 Beizug von Dritten

twenty5ai ist jederzeit berechtigt, zur Unterstützung der Vertragserfüllung Subprozessoren beizuziehen. Neue Subprozessoren benötigen innerhalb nützlicher Frist eine schriftliche Genehmigung durch den Kunden.

6.7 Drittprodukte

twenty5ai übernimmt keine Verantwortung für von Dritten bezogene Produkte oder von Dritten erbrachte Dienstleistungen, ausser dies wurde ausdrücklich in einem Einzelvertrag vereinbart.

6.8 Schulungen und Consulting

Im Rahmen von Schulungen und Beratungsdienstleistungen verpflichtet sich twenty5ai zu einer getreuen und sorgfältigen Ausführung der vereinbarten Dienstleistung und schuldet dem Kunden keinen Arbeitserfolg.

7. Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde unternimmt alles, was zur Erfüllung der Vertragspflichten durch twenty5ai notwendig ist. Generell stellt der Kunde die notwendigen und angemessen gesicherten Zugänge zu Räumen, Systemen und Portalen bereit.

Der Kunde ist verpflichtet, nur rechtmässig erhobene Daten zur Verfügung zu stellen. twenty5ai übernimmt keine Haftung für Verstösse gegen Datenschutzgesetze, die durch die Bereitstellung unrechtmässiger Daten durch den Kunden entstehen.

Verletzt der Kunde seine Mitwirkungspflichten während längerer Zeit oder in grober Weise, schuldet er twenty5ai eine angemessene Entschädigung für allfällige Zusatzkosten und Mehraufwendungen.

8. Zahlungskonditionen

8.1 Preise

Die Preise für unsere Leistungen werden individuell in der Offerte festgelegt. Die Gesamtkosten setzen sich in der Regel aus einer einmaligen Setup-/Entwicklungsgebühr sowie monatlichen Gebühren zusammen.

Zusätzliche Anpassungen werden auf Stundenbasis verrechnet. Der Stundensatz beträgt grundsätzlich CHF 175.00, bei Mandatsführungen CHF 145.00.

8.2 Zahlungsmodalitäten

Die Zahlungsfrist beträgt 15 Tage ab Rechnungsdatum. Bleibt eine Rechnung nach Ablauf dieser Frist unbezahlt, gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug.

8.3 Zahlungsverzug

Gerät der Kunde mit einer Zahlung länger als 30 Tage in Verzug, ist twenty5ai berechtigt, die Leistungserbringung solange auszusetzen, bis sämtliche fälligen Rechnungen beglichen sind.

8.4 Preisanpassungen

twenty5ai kann die Preise zu einem beliebigen Zeitpunkt einseitig erhöhen. Die Preiserhöhung beträgt max. 5% pro Jahr und max. 10% alle drei Jahre. Die Ankündigung erfolgt jeweils drei Monate im Voraus.

8.5 Stornierung und Terminverschiebungen

Vereinbarte Termine können vom Kunden nur nach Absprache mit twenty5ai verschoben oder abgesagt werden. Erfolgt eine Stornierung kurzfristig (weniger als 7 Tage vor Termin), kann twenty5ai die bereits entstandenen Aufwendungen in Rechnung stellen.

9. Gewährleistung

Der Kunde ist verpflichtet, Leistungen von twenty5ai im Rahmen einer erforderlichen Abnahme zu prüfen und allfällige Mängel innert sieben Werktage zu melden.

Bei jedem Mangel erbringt twenty5ai zunächst Nachbesserungsleistungen. Soweit twenty5ai Mängel im Rahmen von zwei angesetzten Fristen nicht behebt, ist der Kunde berechtigt, die übrigen gesetzlichen Mängelrechte auszuüben.

Für Mängel, die auf eine nicht ordnungsgemässe Handhabung oder Manipulationen des Kunden zurückzuführen sind, bestehen keine Gewährleistungsansprüche.

10. Haftung

Verletzt twenty5ai grobfahrlässig oder vorsätzlich vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen, haftet twenty5ai für den dadurch entstandenen, direkten Schaden unbeschränkt. Bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit haftet twenty5ai insoweit, wie diese Haftungsfälle durch ihre Versicherung gedeckt sind.

twenty5ai haftet insbesondere nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn, nicht realisierte Einsparungen oder für Ansprüche Dritter.

Der Kunde verpflichtet sich, twenty5ai vollumfänglich schadlos zu halten in Bezug auf Drittansprüche, die aus Handlungen von twenty5ai resultieren, die gemäss den Anweisungen des Kunden ausgeführt wurden.

11. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche geheimen Informationen der anderen Partei geheim zu halten. Sie dürfen geheime Informationen nur zum Zweck der Erfüllung des Vertragsverhältnisses verwenden.

Die Geheimhaltungspflichten bleiben nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mindestens fünf Jahre bestehen.

12. Datenschutz

twenty5ai stellt sicher, dass die schweizerischen Datenschutzrichtlinien und Gesetze bei der Datenbearbeitung eingehalten werden.

twenty5ai setzt spezialisierte Subprozessoren wie Make.com und OpenAI ein. Diese verarbeiten personenbezogene Daten ausschliesslich gemäss den Anweisungen von twenty5ai und in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen.

Weitere Details zur Datenverarbeitung finden Sie in der ADV Anlage I.

13. Immaterialgüterrechte

Die Eigentumsrechte an sämtlichen von twenty5ai entwickelten System- und Infrastrukturkomponenten verbleiben ausschliesslich bei twenty5ai.

Für kundenspezifische Entwicklungen erhält der Kunde ein uneingeschränktes Nutzungsrecht, sofern dies im Einzelvertrag ausdrücklich vorgesehen ist. Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung an den Kunden über.

14. Vertragsdauer und -kündigung

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen, soweit nichts anderes vorgesehen ist.

Die ordentliche Kündigung ist erstmals auf das Ende des ersten Vertragsjahres möglich und erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten.

Jede Partei hat das Recht, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist ausserordentlich zu kündigen.

15. Beendigungsfolgen

Die Parteien verpflichten sich, einander ihre Sachen, Unterlagen, Zugriffsrechte und Daten zurückzugeben bzw. auszuhändigen.

twenty5ai unterstützt den Kunden bei Bedarf beim Datentransfer zu einem Drittanbieter. Dieser Aufwand ist vom Kunden zusätzlich zu vergüten.

16. Vertragsänderungen

Änderungen und Ergänzungen des Vertragsverhältnisses bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.

twenty5ai führt alle Arbeiten bis zu einer schriftlichen Einigung über die Leistungsänderung nach den bisherigen Vertragsbestimmungen fort.

17. Vertragsübergang

Die Übertragung des Vertragsverhältnisses auf Dritte bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei. Die Zustimmung darf nicht ohne wichtigen Grund verweigert werden.

18. Schlussbestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertragsverhältnisses unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Auf den vorliegenden Vertrag ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar unter Ausschluss der Kollisionsnormen des IPRG.

Höhere Gewalt: Keine der Parteien haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, wenn diese durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden.

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von twenty5ai.

Stand: März 2026

Sebastian Oczachowski, Risistrasse 19, 5737 Menziken

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